Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Lizenz- und Nutzungsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Unternehmen K+P Softwaretechnik, Inhaber: Anette Knauf -nachfolgend K+P SOFTWARETECHNIK genannt- und dem gewerblichen Käufer -nachfolgend KUNDE bzw. KUNDEN genannt- abgeschlossenen Verträge, sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens K+P SOFTWARETECHNIK nicht ausdrücklich widersprochen wird. Es sei denn, K+P Softwaretechnik hätte diesen ausdrücklich zugestimmt.
Für den Fall, dass der KUNDE die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich K+P SOFTWARETECHNIK anzuzeigen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Bestellungen, die über den Online-Shop auf der Webseite www.texanager.de unter "Preise & Bestellung" getätigt wurden. Kundenservice und Support wird, wenn nicht anderes vereinbart wurde, nur per E-Mail angeboten.

§ 2 Angebot und Vertrag
K+P SOFTWARETECHNIK stellt kostenlose Softwareversionen zur Verfügung. Eine auf 30 Tage begrenzte „Demoversion“ und eine kostenlose Version mit eingeschränkten Funktionsumfang (Light-Version), die unbegrenzt lauffähig ist. Diese kostenlosen Versionen sind zum Testen und Evaluieren der Software von K+P SOFTWARETECHNIK gedacht und werden nachfolgend Testversionen genannt.
Bei der Nutzung dieser Testversionen kommt kein Vertrag zustande.
Es wird auch keine Gewährleistung für diese Testversionen übernommen. Wie weiter untern beschrieben, wird die Haftung bei der Nutzung dieser Testversionen von
K+P SOFTWARETECHNIK eingeschränkt.
Angebote von K+P SOFTWARETECHNIK sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder den Eingang der ersten Zahlung zustande. Für den Umfang der Lieferung ist eine Auftragsbestätigung seitens K+P SOFTWARETECHNIK maßgebend. Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen behält sich K+P SOFTWARETECHNIK, auch nach Bestätigung des Auftrags, vor. An Kostenvoranschlägen, Vorentwürfen, und anderen Unterlagen behält sich K+P SOFTWARETECHNIK Eigentums-, Urheber- und gewerbliche Schutzrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an K+P SOFTWARETECHNIK erteilt wird.
Fehler und Irrtümer sind bei der Angebotserstellung vorbehalten. Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der Bestätigung durch K+P SOFTWARETECHNIK.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Bei allen Softwareentwicklungen sind 40 % der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung, 60 % der Auftragssumme bei Fertigstellung und nach erfolgter Abnahme fällig.
Wir sind selbstverständlich gefordert die Angebotssumme gemäß Kostenvoranschlag einzuhalten. Beachten Sie bitte aber, dass die vorausgegangene Kalkulation nie genau den tatsächlichen Aufwand beschreiben kann, sondern nur einen definierten Rahmen absteckt. Sollten Unvorhersehbarkeiten zu Mehraufwand führen, wird der Vertragspartner unterrichtet. Wir müssen uns vorbehalten, die Höhe der Angabe um bis zu maximal 20% anzupassen.
Waren (Hardware und Fremdsoftware) sind sofort nach Lieferung zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein. Bei Eintritt des Annahmeverzugs (§ 4) wird der restliche offene Betrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sofort zur Zahlung fällig. Danach tritt Zahlungsverzug ein. Der KUNDE kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Kommt der KUNDE in Zahlungsverzug, so ist der geschuldete Betrag ab Verzugseintritt mit 9 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Lieferfrist
Die Lieferung der Software erfolgt grundsätzlich per elektronischer Lieferung (Download).
Die Lieferfrist (so vereinbart) beginnt mit dem Tag des Eingangs der ersten Akontozahlung des KUNDEN. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom KUNDEN zu liefernden Unterlagen und/oder Softwarebereitstellungen, sowie allen auftragsrelevanten Beschreibungen, Erklärungen und Hinweisen, das Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, wird eine evtl. vereinbarte Lieferfrist hinfällig und ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten neu zu vereinbaren.
Bei Softwareleistungen aller Art gilt die Lieferung mit Zustimmung des KUNDEN oder bei Download der Software bzw. des entwickelten Systems als erfolgt. Bei Online-Software-Programmierungen muss vor dessen Übergabe die komplette Restzahlung der Auftragssumme erfolgt sein. Die Quellcodes gehören nicht zum geschuldeten Lieferumfang. Bei Annahmeverzögerung durch den KUNDEN genügt die schriftliche Meldung der Lieferbereitschaft von K+P SOFTWARETECHNIK zur Begründung des Annahmeverzugs. Teillieferungen sind zulässig. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf höhere Gewalt, Krieg, Streik und Aussperrung bei K+P SOFTWARETECHNIK oder im Betrieb des Zulieferanten oder dessen Lieferverzug oder auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf von K+P SOFTWARETECHNIK nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als im vorherigen Absatz genannten Gründen kann der KUNDE bei nachweislichem Eintritt eines Verzugsschadens nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist für jede vollendete Woche der Verspätung eine Entschädigung von 0,5 % bis zur Gesamthöhe von max. 5 % vom vereinbarten Preis derjenigen Teile der Gesamtlieferung verlangen, der wegen Fertigstellungsverzögerung nicht in Betrieb genommen werden kann.
Höhere Schadenersatzansprüche des KUNDEN sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer vom Lieferer etwa gestellten Nachfrist. Das Recht des KUNDEN auf höheren Schadenersatz bei nachgewiesenem grobem Verschulden seitens K+P SOFTWARETECHNIK, sowie zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer von K+P SOFTWARETECHNIK gesetzten angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.

§ 5 Sonstige Dienstleistungen
Sämtliche Dienstleistungen, wie Installation, Inbetriebnahme, Funktionstest, Konzepterstellung, inhaltliche Aktualisierungen, Beratung, Schulung und Softwarepräsentationen werden - sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde - nach tatsächlich geleisteten Stunden (gemäß den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensätzen) berechnet. Sollte vor Ort Betreuung gewünscht werden, übernimmt der KUNDE die Kosten für An- und Abreise ab Firmensitz. Reisezeiten werden wie Arbeitszeiten berechnet. Reisekosten und Übernachtungen werden nach Einzelnachweis oder nach Wahl von K+P SOFTWARETECHNIK nach den Kilometerpauschalsätzen gemäß der jeweils gültigen Preisliste, bei Übernachtungen gemäß den Pauschalsätzen der jeweils gültigen Einkommensteuerrichtlinien berechnet. Für Verpflegungsmehraufwendungen werden die Pauschalsätze der jeweils gültigen Einkommensteuerrichtlinien in Rechnung gestellt. Bei Installationen hat der KUNDE folgende Voraussetzungen zu schaffen: Vor Beginn der Installation müssen die für die Aufnahme der Installationsarbeiten erforderlichen Vorarbeiten von Kundenseite abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach Ankunft der Firmen-Mitarbeiter oder K+P SOFTWARETECHNIK beauftragten Subunternehmers begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Bei der Installation hat der KUNDE alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar zu halten, bei der Bedienung aller angeschlossenen Fremdgeräte behilflich zu sein, sowie falls erforderlich, die Arbeit auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten zu ermöglichen. Verzögert sich die Installation oder die Inbetriebnahme aus Gründen, die der KUNDE zu verschulden hat, muss dieser alle Kosten für die Wartezeit oder weitere erforderliche Reisen der Firmen-Mitarbeiter oder des von K+P SOFTWARETECHNIK beauftragten Subunternehmers tragen.
Schulungen und Präsentationen können bis zum 15. Tage vor Kursbeginn kostenfrei abgesagt werden. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen. - Bei Absagen bis zum 8. Tage vor Kursbeginn werden 50 % der vereinbarten Gebühr in Rechnung gestellt, bei späterer Absage sind die vollen vereinbarten Gebühren fällig.

§ 6 Entwicklungsaufträge
Für von K+P SOFTWARETECHNIK durchzuführende Software-Entwicklungen gelten folgende Bestimmungen: Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen ist das beiderseits als Vertragsbestandteil vereinbarte Pflichtenheft, in Ausnahmefällen auch die im Konzept enthaltene Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Ergänzungen des Pflichtenheftes bedürfen stets der schriftlichen Vereinbarung durch eine von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnende Urkunde, in der auch die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bzw. Ergänzungen zu regeln sind. Falls aufgrund der Komplexität der Auftragsentwicklung Terminüberschreitungen auftreten, sind etwaige zu setzende Nachfristen vom KUNDEN grundsätzlich unter Berücksichtigung der aufgetretenen technischen Probleme bzw. evtl. Zulieferschwierigkeiten zu bemessen. Sind Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche des KUNDEN zu berücksichtigen, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend dem dadurch verursachten Mehraufwand.
Nach Lieferung der Entwicklung erfolgt eine Abnahme und eventuelle Fehlerbeseitigung gemäß § 9. Sämtliche weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verzögerung der Inbetriebnahme bzw. Ausfallzeiten werden ausgeschlossen. Ausgenommen sind Ansprüche wegen nachgewiesenen groben Verschuldens seitens K+P SOFTWARETECHNIK.

§ 7 Abnahme
Die Abnahme von Software-Anpassungen und Software-Entwicklungen erfolgt grundsätzlich sofort oder nach Absprache spätestens 14 Tage nach Lieferung mit Funktionstest-Routinen von K+P SOFTWARETECHNIK oder Probeläufen mit vereinbarten Testmethoden. Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, wird ein Protokoll erstellt, das vom KUNDEN sowie von K+P SOFTWARETECHNIK zu unterzeichnen ist. Ist keine förmliche Abnahme vereinbart, tritt diese nach vereinfachtem Verfahren innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung automatisch ein. Ist die Lieferung mängelfrei oder sind etwa aufgetretene Mängel behoben, so ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Nimmt er bei vereinbarter förmlicher Abnahme nicht ab, wird K+P SOFTWARETECHNIK ihn unter Setzung einer Frist von 14 Tagen zur Abnahme auffordern und gleichzeitig darauf hinweisen, dass mit Ablauf der Frist die Abnahme als erfolgt gilt. Gibt der Kunde die Abnahmeerklärung nicht innerhalb der Frist ab, so gilt sie mit deren Ablauf als abgegeben. Etwa bestehende und im Abnahmeprotokoll festgehaltene Mängel werden im Rahmen der Vertragserfüllungspflicht entsprechend dem Auftragsumfang kostenlos von K+P SOFTWARETECHNIK beseitigt.

§ 8 Widerrufsbelehrung
Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher, d.h. natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dem Onlineshop (Kontaktdaten, siehe Seitenkopf) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (auch als Download erhältlich) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung wählten), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion einsetzten, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
-Ende der Widerrufsbelehrung-
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: K+P SOFTWARETECHNIK, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Datum:
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
______
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Gewährleistung
Dem KUNDEN ist bekannt, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. K+P SOFTWARETECHNIK übernimmt die Gewähr, dass die überlassene Software im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen erfüllt. Fehler sind vom KUNDEN der K+P SOFTWARETECHNIK unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verantwortung für den Einsatz der Soft- und Hardware und für die Auswahl der Softwarefunktionen, die Nutzung, sowie die mit der Software erzielten Ergebnisse trägt der Kunde.
Softwaremängel sind nur Fehler, bei denen die Programmfunktionen reproduzierbar von den Funktionen gemäß Leistungs- und Funktionsbeschreibung abweichen und die nachweislich nicht auf Fehler in der Hardware, Systemsoftware oder anderen nicht von K+P SOFTWARETECHNIK gelieferten Systemteilen zurückzuführen sind. Die Mängel werden nach Wahl von K+P SOFTWARETECHNIK durch die Installation einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweis zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers beseitigt.
Der KUNDE stellt alle zur Fehlerdiagnose erforderlichen Unterlagen, sowie die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Rechneranlage und Rechnerbelegungszeit kostenlos zur Verfügung. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind die Arbeiten, die durch fehlerhafte Bedienung oder seitens K+P SOFTWARETECHNIK nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungs- und Wartungsarbeiten oder Änderungen zurückzuführen sind. Falls K+P SOFTWARETECHNIK durch eine Mängelrüge Aufwendungen entstehen, wird der KUNDE die K+P SOFTWARETECHNIK entstandenen Aufwendungen vergüten. Dies gilt insbesondere für den Aufwand der Fehlerlokalisierung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Für gelieferte Hardware und nicht selbst hergestellte Software haftet K+P SOFTWARETECHNIK nur im Umfang der Gewährleistung des Zulieferers. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von K+P SOFTWARETECHNIK erfolglos oder bietet K+P SOFTWARETECHNIK keine fehlerfreie neuere Programmversion, leben die gesetzlichen Rechte des KUNDEN auf Herabsetzung der Vergütung und Rückgängigmachung des Vertrages nach Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist wieder auf. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde das von K+P SOFTWARETECHNIK gelieferte Programm abändert.

§ 10 Haftung
Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen K+P SOFTWARETECHNIK richten sich unabhängig von der Gewährleistung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen:
K+P SOFTWARETECHNIK schließt – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – jegliche Haftung für die kostenfreien Testversionen, wie z.B. die Demoversionen oder die kostenfreien „Light-Versionen“ aus. Kostenfreie Versionen, insbesondere die Demoversionen und mit ihr zusammen gelieferte Dateien werden - so wie sie sind - von K+P SOFTWARETECHNIK zur reinen Evaluierung in nicht kritischen Testumgebungen zur Verfügung gestellt.
K+P SOFTWARETECHNIK rät vom Einsatz kostenfreier Testversionen in Produktivumgebungen ab. Der Kunde erwirbt durch die Nutzung kostenfreier Testversionen keine Ansprüche hinsichtlich des Funktionsumfanges, der Eigenschaften oder der Brauchbarkeit zu irgendeinem Zweck gegen K+P SOFTWARETECHNIK. Kostenfreie Testversionen sind nicht fehlertolerant und sollten keinesfalls in einer IT-Umgebung eingesetzt werden, die den Einsatz fehlertoleranter Software erfordert.
Dieser Haftungsausschluss gilt für den Verlust von Informationen und Daten jeglicher Art, den Verlust von zukünftigen Geschäftsgewinnen, die Unterbrechungen des Geschäftsbetriebes des KUNDEN und andere finanzielle Verluste die durch die bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung kostenfreier Testversionen entstanden sind, ist aber nicht auf die genannten Fälle beschränkt. Alle Risiken der Nutzung kostenfreier Testversionen von K+P SOFTWARETECHNIK liegen bei dem KUNDEN.
Soweit die Haftung von K+P SOFTWARETECHNIK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von K+P SOFTWARETECHNIK.
Für sonstige Schäden, die auf anderen Pflichtverletzungen durch K+P SOFTWARETECHNIK zurückgeführt werden können, haftet K+P SOFTWARETECHNIK nur unbeschränkt, wenn eine zugesagte Beschaffenheit nicht vorhanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von K+P SOFTWARETECHNIK herbeigeführt wurde.
Sofern K+P SOFTWARETECHNIK zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.
Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im oben genanten Sinne liegt vor, wenn eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Haftung von K+P SOFTWARETECHNIK für schuldhaften Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei täglicher Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Die Haftung von K+P SOFTWARETECHNIK nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG) bleibt hiervon unberührt.
Unberührt bleibt auch die Haftung von K+P SOFTWARETECHNIK bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und/oder bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Software durch K+P SOFTWARETECHNIK.
Hat der KUNDE durch schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens (§ 234 BGB) in welchem Umfang K+P SOFTWARETECHNIK und der Kunde den Schaden zu tragen haben. haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) eintreten.
Nur für gewerbliche Kunden: Im Übrigen werden Schadenersatzansprüche gegen K+P SOFTWARETECHNIK - gleich aus welchem Grund - soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt / Weiterverkauf

Alle Entwicklungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, gegen den KUNDEN bestehenden Ansprüche, auch solcher, die K+P SOFTWARETECHNIK außerhalb des Vertrages zustehen, das Eigentum von K+P SOFTWARETECHNIK. Die Wiederveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ist nicht gestattet. Eine Wiederveräußerung vom KUNDEN erworbener Software ist nicht gestattet. Dieser erhält allerdings das ausdrückliche Nutzungsrecht für die Anzahl der erworbenen Lizenzen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die auf den Webseiten www.kp-software.de und www.texManager.de vertriebenen Module und Funktionen.
Der KUNDE erteilt K+P SOFTWARETECHNIK mit dem Auftrag oder Kauf ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und/oder für die Eigenwerbung zu verwenden, sowie an geeigneter Stelle auf der Internetpräsenz von K+P SOFTWARETECHNIK einen Hinweis auf den Projektinhalt und das Logo des KUNDEN anzubringen.

 

§ 12 Anwendbares Recht für Unternehmer und Gerichtsstandswahl
Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von K+P Softwaretechnik in Herford.
Dasselbe gilt, wenn der KUNDE keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
K+P SOFTWARETECHNIK ist jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

§ 13 Anwendbares Recht für Verbraucher
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt nicht bei Verbrauchern mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands hinsichtlich der für diese zwingenden verbraucherschützenden nationalen Regelungen.

§ 14 Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der KUNDE ist nicht berechtigt, mit K+P SOFTWARETECHNIK geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonstige Rechte und Pflichten aus mit K+P SOFTWARETECHNIK geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von K+P SOFTWARETECHNIK ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

§ 15 Online-Streitbeilegung
K+P SOFTWARETECHNIK bietet seine Produkte und/ oder Dienstleistungen ausschließlich für Unternehmen an und ist daher nicht zur Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung verpflichtet. K+P SOFTWARETECHNIK weist ungeachtet dessen vorsorglich auf die, für Unternehmen, die Verbraucher beliefern, verpflichtende Information über die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU) Nr. 524/2013 hin:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die man unter folgender Webadresse findet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

§ 16 Logo

K+P Softwaretechnik ist berechtigt, mit dem Namen und/oder dem Logo des Kunden zu werben.

 

§ 17 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Herford.

Stand 18.04.2017